Prävention, Selbstanzeige oder Begleitung in einem Steuerstrafverfahren
Die steuerstrafrechtliche Begleitung unserer Mandanten und Mandantinnen hat in den letzten Jahren in unserer Beratungspraxis besonders an Bedeutung gewonnen.
Ein wesentlicher Grund: die Zahl der Ermittlungsverfahren in diesem Bereich ist deutlich angestiegen und sie kommt in immer früheren Stadien zum Tragen. So werden schon im Rahmen von Betriebsprüfungen vermehrt Verfahren gegen Vertreter und Vertreterinnen von Unternehmen, Kommunen, kommunalen Unternehmen und gemeinnützigen Institutionen eingeleitet – und das selbst bei verhältnismäßig geringen Steuerbeträgen. Ob Betroffene, beziehungsweise Steuerpflichtige, persönlich von der Steuerverkürzung profitieren, diese Frage hat für die Beurteilung des Vorsatzes an Relevanz eingebüßt.
Als Rechtsanwälte und Steuerberater beraten wir Sie mit umfangreicher Expertise zu allen steuer(verfahrens)rechtlichen Fragestellungen, die Gegenstand oder Folge eines steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens sein können. Dabei arbeiten wir in einzelnen Fällen auch mit Steuerberaterkollegen anderer Kanzleien zusammen, deren Mandantschaft entsprechenden Beratungsbedarf hat.
Unsere Beratungsleistungen für Steuerstrafrecht:
- Umfassende Begleitung steuerstrafrechtlicher Ermittlungsverfahren
- Erstellung einer Verteidigungsstrategie bei einem steuerstrafrechtlichen Vorwurf
- Die Erstellung von Gutachten zu steuer- und verfahrensrechtlichen Fragestellungen
- Erstellung von Nacherklärungen nach § 153 AO
- Erstellung strafbefreiender Selbstanzeigen bei dem Verdacht der Steuerhinterziehung oder leichtfertigen Steuerverkürzung
- Verhandlung tatsächlicher Verständigungen in laufenden Steuerstrafverfahren
Wenn mit der Finanzverwaltung und den Ermittlungsbehörden keine Einigung erzielt werden kann und ein Hauptverfahren vor einem Strafgericht eröffnet wird, arbeiten wir für die strafrechtliche Verteidigung eng mit spezialisierten Rechtsanwaltskollegen und -kolleginnen zusammen.
Unabhängig von einem konkreten Ermittlungsverfahren sollten bereits im Vorfeld strafrechtliche Risiken vermieden werden. Gern unterstützen wir Sie in der Entwicklung und Implementierung eines Tax Compliance Management Systems, mit dem Sie steuerliche Pflichten einhalten und entsprechend dokumentieren.
Finden Sie hier Ihren Ansprechpartner für Steuerstrafrecht.