Verlässlicher Partner für Kommunen und öffentlich-rechtliche Anstalten
Es ist eine Spezialdisziplin innerhalb des Steuerrechts: die Besteuerung der öffentlichen Hand. Wir bringen die erforderliche Expertise mit. So beraten wir Kommunen und deren Eigenbetriebe, öffentlich-rechtliche Anstalten und Stiftungen sowie kommunale Unternehmen in privatrechtlicher Rechtsform, insbesondere in diesen Bereichen:
- Qualifikation und Bestimmung des Umfangs der Betriebe gewerblicher Art
- Gestaltungsberatung, u.a. zur Anerkennung dauerdefizitärer Tätigkeiten und steuerlicher Querverbünde, regelmäßig verbunden mit der Einholung verbindlicher Auskünfte
- Umsatzsteuerliche Auswirkungen wirtschaftlicher Betätigungen, insbesondere vor dem Hintergrund des § 2b UStG
- Steuerliche Behandlung von Zuschüssen
- Erstellung von Gutachten zu Fragen der Besteuerung der öffentlichen Hand, Begleitung von Betriebsprüfungen, Einholung verbindlicher Auskünfte
Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch bei laufenden Angelegenheiten wie Steuererklärungen, Jahresabschlüssen und Buchhaltungsarbeiten.