Die Beratung der öffentlichen Hand – unsere Spezialdisziplin
Gerade in den letzten zehn Jahren hat das Öffentliche Recht bei uns stark an Bedeutung gewonnen. Viele Kommunen in Nordrhein-Westfalen zählen zu unseren langjährigen Mandanten. Für sie beantworten wir nicht nur Fragen des kommunalen Wirtschaftsrechts, sondern betreuen auch Auseinandersetzungen zur Kommunal- oder Landesverfassung.
Zudem arbeiten wir in großem Umfang für Landesregierungen und Landesbehörden, insbesondere Aufsichtsbehörden. Neben der Beratung der öffentlichen Hand ist die Betreuung von Projektentwicklungen ein Schwerpunkt unserer Arbeit. Dazu gehört vor allem die Ansiedlung von Gewerbe-, Industrie- und großflächigen Einzelhandelsbetrieben.
Unser Beratungsspektrum im öffentlichen Recht:
- Kommunalverfassungs- und Kommunalwirtschaftsrecht
- Staats- und Verfassungsrecht Gemeindefinanzierungsrecht Recht kommunaler Abgaben
- Bau- und Planungsrecht, insb. Ansiedelung großflächiger Einzelhandel
- Enteignungsrecht
- Denkmalschutzrecht
- Naturschutzrecht
- Rechtliche Sonderprüfungen zu Mißwirtschaft, Korruption und Veruntreuung
Finden Sie hier unsere Spezialisten für öffentliches Recht.