Unser Rechtswissen für medizinische Strukturen
Wenn Sie ein Akteur im Gesundheitsmarkt sind, beraten wir Sie rechtlich – insbesondere beim Aufbau neuer Versorgungsstrukturen. Wir unterstützen bei der Entwicklung Medizinischer Versorgungszentren (MVZ), Teilgemeinschaftspraxen, Teilzulassungen, sektorenübergreifender Versorgung, integrierter Versorgung sowie anderen Direktverträgen mit Krankenkassen.
Folgende gesundheitsrechtliche Bereiche decken wir mit langjähriger Erfahrung ab:
- Krankenhausrecht
- Entwicklung ambulant-stationärer Versorgungsstrukturen, insb. Medizinische Versorgungszentren (MVZ)
- Vertragsarztrecht
- Ärztliches Berufsrecht
- Recht der ärztlichen Kooperationen
- Apothekenrecht
Im Bereich des Gesundheitsrechts kooperieren wir mit der Bredehorst Clinic Medical Management GmbH.
Finden Sie hier Ihren Ansprechpartner für Gesundheitsrecht.