Vom Ehevertrag bis zur Auseinandersetzung – Beratungsfeld Ehe- und Familienrecht
Ein Ehevertrag ist oft empfehlenswert – und gerade für Unternehmer*innen meist unerlässlich. In vielen Fällen sind sie durch ihren Gesellschaftsvertrag sogar dazu verpflichtet. Denn so schützen sie vorhandene Vermögenswerte oder Unternehmensbeteiligungen für den Fall der Scheidung. Mit unserer hoch spezialisierten Fachanwältin für Familienrecht entwickeln wir individualisierte, genau auf die Bedürfnisse der Eheleute abgestimmte Lösungen.
Zudem betreuen wir unsere Mandantinnen und Mandanten im Fall der Trennung bei einer zeitnahen und wirtschaftlich sinnvollen Entflechtung. Dabei geht es um Regelungen zur Auseinandersetzung gemeinsamer Vermögenswerte, zum Zugewinnausgleich, Trennungsunterhalt, Nachehelichenunterhalt, Kindesunterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht. Unser Anspruch: die Entwicklung eines gesamtheitlichen Konzeptes – wenn erforderlich führen unsere Spezialisten auch Unternehmens- oder Immobilienbewertungen durch.
Unser Ziel: Eine sachgerechte Vereinbarung zu Trennungs- oder Ehescheidungsfolgen. Sie erspart bei einer späteren Scheidung langwierige Auseinandersetzungen. Kommt es dennoch dazu, setzen wir die Ansprüche unserer Mandantinnen und Mandanten in streitigen Gerichtsverfahren in Düsseldorf und vor allen deutschen Amts- und Oberlandesgerichten durch.
Neben den genannten klassischen Scheidungsfolgen gehören sämtliche Bereiche des Familienrechtes zu unserem Beratungsfeld. Dazu zählen insbesondere die Geltendmachung von und Verteidigung gegen Unterhaltsforderungen der nichtehelichen Mutter, Abänderung, Verwirkung und Befristung von Unterhaltsansprüchen oder die Rückforderung schwiegerelterlicher Zuwendungen.
Ihre Ansprechpartnerin
Frau Antje Stosch ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht und berät Sie gerne im Bereich Ehe- und Familienrecht. Zu Ihren Tätigkeitschwerpunkten gehört unter anderem die Beratung und Gestaltung von Eheverträgen, Ehescheidungen und Elternunterhalt.