Wir beraten insbesondere Banken, Vermögensverwalter und Family Offices zu allen aufsichtsrechtlichen Belangen, um im deutschen Markt optimal und regelkonform aufgestellt zu sein.
So unterstützen wir im gesamten Prozess der Gründung bis zur Errichtung von Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituten, Zweigniederlassungen und Repräsentanzen und holen die erforderlichen aufsichtsrechtlichen Bewilligungen bei den zuständigen Bankaufsichtsbehörden ein.
Ebenso beraten wir bei der Umsetzung und Beachtung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben und sonstiger Folgepflichten etwa bei der Erbringung von Bank-, Finanzdienstleistungen und Zahlungsdiensten.
Zudem ist Ganteführer auf die Durchführung von (vereinfachten) Freistellungsverfahren spezialisiert, die ausländischen Kreditinstituten und regulierten Vermögensverwaltern den Marktzugang nach Deutschland gewähren.