Für Ihre Anliegen als Anleger
Das vielseitige Bank- und Kapitalmarktrecht gehört zu unseren Kernkompetenzen. Ob Verbraucher, Unternehmer oder Anleger: Wir vertreten Sie vor allem gegenüber Banken, Sparkassen, Vermögensverwaltern und Anlageberatern.
Dabei unterstützen wir Sie sowohl bei der Gestaltung einer Geschäftsbeziehung – beispielsweise bei der Aufnahme eines Kredites oder dem Abschluss einer Kapitalanlage – als auch bei der Überprüfung von bestehenden Geschäftsbeziehungen, beispielsweise auf unzulässig erhobene Gebühren, fehlerhafte Beratung oder dem Widerruf von Krediten. Häufig überprüfen wir nicht nur einzelne Aspekte auf Unstimmigkeiten, sondern in Zusammenarbeit mit Kreditsachverständigen die ganze Geschäftsbeziehung.
Wir vertreten unsere Mandantschaft sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Bei Bedarf stimmen wir uns auch mit der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung unseres Hauses ab.
Einige Themengebiete im Überblick:
- Widerruf von Verbraucherkrediten
- Überprüfung von Vorfälligkeitsentschädigungen
- Erstattung von Gebühren (Bearbeitungs-, Kontoführungs-, ZinsCap-Gebühren etc.) in Verbraucher- und Firmenkrediten
- Fehlerhafte Zinsberechnungen bei variabel verzinsten Krediten
- Kündigung von Krediten und Bausparverträgen durch den Kunden oder die Bank
- Missbrauch von EC- und Kreditkarten
- Fehler beim Online-Banking
- Überprüfung von Anlageberatung und Anlagevermittlung
- Schrottimmobilien
- Schiffsfonds, Immobilienfonds, Medienfonds, Filmfonds etc.
- Prospekthaftung