Da das Steuerrecht und das Gesellschaftsrecht keineswegs so globalisiert wie die Weltwirtschaft ist, kommt es immer wieder bei grenzüberschreitenden Aktivitäten zu Besteuerungskonflikten oder aber notwendigen Klarstellungen, wie zu verfahren ist.
Mit Hilfe unserer Fachberater für internationales Steuerrecht sowie unseres Netzwerks von Partnerkanzleien innerhalb unseres HLB-Verbundes, unterstützen wir Sie im Bereich des internationalen Steuerrechts und der entsprechenden bilateralen Abkommen.
Für einzelne Länder haben wir spezielle Länder-Desks gegründet, in denen Ihnen unsere Berater in entsprechender Landessprache zur Verfügung stehen.