Wir unterstützen Gläubiger und Kreditinstitute bei Fragen der Insolvenzvermeidung ihrer Kunden sowie bei der Prüfung, ob die zu ihren Gunsten bestehenden Sicherheiten insolvenzfest sind. Bereits bei ersten Krisenanzeichen Ihrer Vertragspartner ergreifen wir vorbeugende Maßnahmen, um Sie vor finanziellen und juristischen Nachteilen, insbesondere aus Insolvenzanfechtung, zu schützen.
Wir begleiten Sie bei allen Fragen zum Umgang mit insolvenzgefährdeten oder insolventen Vertragspartnern und tragen dafür Sorge, dass Ihre Interessen in einem Sanierungs- oder Insolvenzverfahren optimal wahrgenommen werden. Im Insolvenzfall setzen wir Forderungen sowie Sicherungsrechte gegenüber insolventen Unternehmen optimal durch. Unsere Berater vertreten Sie und Ihre Interessen im Insolvenzfall auch in Gläubigerversammlungen und Gläubigerausschüssen.
Wir beraten und vertreten Sie, falls Sie von einem Insolvenzverwalter mit Ansprüchen aus Insolvenzanfechtung in Anspruch genommen werden. Wir verfügen über langjährige Erfahrungen im Insolvenzrecht, die es uns ermöglicht, Sie bei der Abwehr von Insolvenzanfechtungsansprüchen kompetent zu unterstützen.