Kategorien
Aktuelles News

Mandantenrundschreiben zur Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) Im November 2024 begann die schrittweise Einführung der neuen Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.). Mit dieser Neuerung setzt die Steuerverwaltung einen wichtigen Meilenstein in der Digitalisierung und Entbürokratisierung um. Die W-IdNr. dient der eindeutigen Identifizierung von wirtschaftlich Tätigen in Besteuerungs- und Verwaltungsverfahren. Im Folgenden haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt. […]

Dezember 2024

Mandantenrundschreiben zur Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.)

Im November 2024 begann die schrittweise Einführung der neuen Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.). Mit dieser Neuerung setzt die Steuerverwaltung einen wichtigen Meilenstein in der Digitalisierung und Entbürokratisierung um. Die W-IdNr. dient der eindeutigen Identifizierung von wirtschaftlich Tätigen in Besteuerungs- und Verwaltungsverfahren. Im Folgenden haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.

Was ist die W-IdNr.?

Die W-IdNr. ist vergleichbar mit der Steuer-Identifikationsnummer für natürliche Personen und bleibt während der gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit unverändert bestehen. Sie dient als zentrales Identifikationsmerkmal in Steuer- und Verwaltungsverfahren und wird langfristig auf Anträgen, Formularen und Vordrucken verwendet. Ein besonderes Ziel der W-IdNr. ist die Umsetzung des sogenannten „Once-Only-Prinzips“: Steuerpflichtige sollen Angaben künftig nur noch einmal machen müssen. Die W-IdNr. bildet die Grundlage für eine bundesweite, behördenübergreifende Kommunikation.

Die Vergabe der W-IdNr.:

Die Zuteilung der W-IdNr. erfolgt automatisch und vollständig elektronisch durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Ein Antrag ist nicht erforderlich. Die Vergabe erfolgt stufenweise.

Nutzen und Vorteile der W-IdNr.:

Die W-IdNr. bietet zahlreiche Vorteile:

  • Eindeutige Identifikation: Ein lebenslang gültiges Identifikationsmerkmal unabhängig von Standortwechseln oder Namensänderungen.
  • Behördenübergreifende Kommunikation: Erleichterte Abstimmungsprozesse und effizientere Verwaltungsverfahren.
  • Zukunftsorientiert: Wegbereiter für digitale Prozesse in der Steuerverwaltung.

Ihr Handlungsbedarf:

Für Sie als wirtschaftlich Tätige entsteht aktuell kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Die Vergabe der W-IdNr. erfolgt automatisch und ohne Antrag. Alle relevanten Informationen zur Nutzung der W-IdNr. werden Ihnen rechtzeitig zur Verfügung gestellt.

Sollten Sie Fragen zur Einführung der W-IdNr. haben oder weitere Informationen benötigen, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Unsere Kontaktdaten finden Sie hier.

GANTEFÜHRER Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Anwälte