CSDDD: Neue Richtlinie zur nachhaltigen Unternehmensführung in der EU
Am 14. Dezember 2023 verkündeten das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union eine vorläufige politische Einigung zur Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD). Diese Richtlinie entspricht dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und schafft erstmals eine länderübergreifende, verbindliche Regelung für Unternehmen in der EU. Sie verpflichtet Unternehmen dazu, Menschenrechte und Umweltschutz in ihrer Lieferkette zu schützen und negative Auswirkungen zu minimieren.
Die CSDDD bezieht sich auf vor- und nachgelagerte Geschäftsbeziehungen. Unternehmen müssen Umweltauswirkungen oder Verletzungen von Menschenrechten verringern oder, wenn nicht möglich, idealerweise die Geschäftsbeziehung beenden.
Unternehmen, die betroffen sind:
- Große EU-Unternehmen: Nettoumsatz von mind. 150 Millionen Euro und über 500 Beschäftigte.
- Große Drittstaatenunternehmen: Innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten der CSDDD soll die Anwendung auch auf Unternehmen aus Drittstaaten ausgeweitet werden, sofern diese Unternehmen Nettoumsätze von mind. 300 Millionen Euro in der EU erzielen. Die Europäische Kommission beabsichtigt hierzu eine Liste betroffener Unternehmen zu veröffentlichen.
- Weitere Unternehmen: Nettoumsatz von mind. 40 Millionen Euro, spezifische Umsätze in bestimmten Sektoren und über 250 Beschäftigte.
Der Finanzsektor ist vorübergehend ausgenommen. Bevor die Bestimmungen bei Banken, Versicherungen usw. angewendet werden, soll eine Analyse der relevanten Einflussfaktoren erfolgen.
EU-Mitgliedstaaten werden angehalten, den Unternehmen Unterstützung in Form von öffentlich einsehbaren Portalen zur Verfügung zu stellen. Für KMUs sind speziellen Unterstützungsangebote vorgesehen.
Ihr Ansprechpartner zu dem Thema: